Freitag, 7. Mai 2010

Wegweisende Verfassungsgerichts-Entscheidung für Blogger

BVerfG, 1 BvR 1891/05 vom 9.3.2010, Absatz-Nr. (1 – 39), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100309_1bvr189105.html


Es ist eine wegweisend Entscheidung für alle privaten Blogger, Twitterer und Webseitenbetreiber, die das Bundesverfassungsgericht getroffen hat. Damit wird der Verfassungsbeschwerde eines Webseitenbetreibers stattgegeben, der unter anderem eine Webseite veröffentlicht hatte, in der es um juristische Nachrichten für kritische Leute ging. Er veröffentlichte Ende Oktober 2003 auszugsweise eine Meldung aus den „t-online Nachrichten“, die ihrerseits auf den Meldungen der Presseagenturen beruhte. Die Nachricht auf der Website des Beschwerdeführers lautete: "Polizei sucht Hasch im Hause P." – da P. eine prominente Politikerin der "F.-Partei" (BVerfG) war, schlug die Meldung hohe Wellen. Die damals als Generalsekretärin amtierende Dame setzte sich erfolgreich gegen Berichte zur Wehr.

Durfte unser Webseitenbetreiber die Meldung also gar nicht veröffentlichen, wie das Hanseatische OLG entschied?

Schon die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch das Karlsruher Gericht signalisierte, dass es um grundlegende Fragen der Presse- und Meinungsfreiheit ging.

Was der 1. Senat unter Präsident Papier entschied, hat grundsätzliche Bedeutung und widerspricht diametral der Spruchpraxis aus Hamburg.

Schon der erste Satz aus den Gründen für die Verfassungsgerichtsentscheidung klingt wie eine Ohrfeige: "Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen bereits entschieden. Dies gilt namentlich für das Verhältnis des Grundrechts auf Meinungsfreiheit zu dem ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei der Berichterstattung über Strafverfahren (vgl. BVerfGE 35, 202 <220 f.>; 97, 391 <404 f.>; 119, 309 <321 ff.>)." Das sitzt.

Das Gericht führt aus, dass die Verfassungsbeschwerde über die Grundrechtsverletzung zur Meinungsfreiheit begründet ist. "Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Werturteile, sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen (vgl. BVerfGE 85, 1 <15>), was bei dem hier zu beurteilenden Bericht über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren offensichtlich der Fall ist."

Selbstverständlich sei zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht abzuwägen. "Hierunter fallen insbesondere § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 analog BGB, auf die das Oberlandesgericht den Unterlassungsanspruch gestützt hat. Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften sind Sache der dafür zuständigen Fachgerichte. Doch müssen sie hierbei das eingeschränkte Grundrecht seinerseits interpretationsleitend berücksichtigen, damit sein Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 <205 ff.>; 85, 1 <16>; 99, 185 <196>, stRspr). Dies verlangt in der Regel eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (vgl. BVerfGE 99, 185 <196 f.>; 114, 339 <348>)." Das Bundesverfassungsgericht kommt zu der Auffassung, dass das Hamburger Oberlandesgericht "fehlerhaft gewichtet" hat.

Die folgenden Ausführungen sind wegweisend für alle künftigen Urteile udn Etnscheidungen:

"Die Ausführungen des Berufungsurteils zu dem Gewicht der für die Veröffentlichung streitenden Belange unterliegen bereits im Ausgangspunkt verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Erwägung des Oberlandesgerichts, der Berichterstattungsgegenstand sei objektiv belanglos und begründe daher jedenfalls kein das Interesse des Klägers, ungenannt zu bleiben, überwiegendes öffentliches Informationsinteresse, deutet auf ein grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit hin. Sie lässt nämlich nicht hinreichend erkennen, ob das Gericht sich bewusst war, dass es zunächst vom Selbstbestimmungsrecht der Presse oder auch des journalistischen Laien als Trägers der Meinungsfreiheit umfasst ist, den Gegenstand der Berichterstattung frei zu wählen, und es daher nicht Aufgabe der Gerichte sein kann zu entscheiden, ob ein bestimmtes Thema überhaupt berichtenswert ist oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 – 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 <1922>)."

Es folgt ein weiterer Satz, der klar und deutlich die Meinungsfreiheit auch im Internet verbürgt:

"Die Meinungsfreiheit steht nicht unter einem allgemeinen Vorbehalt des öffentlichen Interesses, sondern sie verbürgt primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn das Oberlandesgericht dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt hat, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege."

Süffisant stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass schon die Zahl weiterer Presseveröffentlichung zur Haschpflanze der Einschätzung der Hamburger Richter widerspricht, es handele sich um eine Belanglosigkeit, für die es keine öffentliches Interesse gebe.

Für Blogger und Twitterer, die Links auf Meldungen setzen, sind auch die folgenden Ausführungen von wesentlicher Bedeutung: "Nicht mit ausreichendem Gewicht in die Abwägung eingestellt hat das Oberlandesgericht weiter den Umstand, dass über das Ermittlungsverfahren gegen den Kläger bereits durch eine Vielzahl anderer Medien berichtet worden und es dadurch bereits einer breiten Öffentlichkeit bekannt war. Das Gericht führt hierzu – durch Bezugnahme auf das landgerichtliche Urteil – lediglich aus, dass der bereits geschehene rechtswidrige Eingriff nicht perpetuiert werden dürfe. Es trifft zwar zu, dass der Verweis auf das rechtswidrige Verhalten Dritter einen Störer grundsätzlich nicht entlasten kann. Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass es sich bei dem hier auf Seiten des Klägers zu berücksichtigenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht um eine statische, für alle Zeiten feststehende Größe handelt, sondern dass sein Bestand in gewissem Umfang auch von der tatsächlichen Anerkennung durch die Öffentlichkeit abhängt und es seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>). Der Umstand, dass eine – wahre – Tatsache bereits einer größeren Öffentlichkeit bekannt ist und deren Sicht auf die betroffene Person schon wesentlich mitprägt, ist daher jedenfalls geeignet, das Gewicht ihrer Weiterverbreitung gegenüber dem Ersteingriff erheblich zu mindern (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2893 <2895> unter Verweis auf EGMR, NJW 1999, S. 1315 <1318>)."

Und schließlich dürfen Blogger und Webseitenbetreiber bei staatsanwaltschaftlichen Pressemitteilungen darauf setzen, dass diesen ein besonderes Vertrauen entgegengebracht werden darf.

Also: Wer sorgfältig bloggt und webbt, hat (fast) nichts zu befürchten.

Armin König

Erstveröffentlichung auf meiner Homepage:
Wegweisende Verfassungsgerichts-Entscheidung für Blogger

Samstag, 1. Mai 2010

Kommunales Leerstandsmanagement - Die Wahrheit ist den Bürgern zumutbar

Vortrag beim 1. hessischen Demographiekongress im Hessischen Landtag zu Wiesbaden
am Beispiel des Zukunfts-Projekts Illingen2030


Illingen ist wunderschön - Ein Erholungsort aus dem Bilderbuch

Illingen hat Schmuckstücke wie die Illipse – das Kulturforum...
das neue Kinderhaus...
St. Stephan mit dem Zwiebelturm und den Lehoczky-Fenstern...
schöne Wohngebiete...
und landes- und bundesweite Erfolge.

Kurz: Wir haben alles...
... was Politiker erfolgreich und glücklich macht

Gäbe es da nicht diese verflixten Wohnhaus-Leerstände – und das seit langem –, aber keiner will sie gesehen haben. Allgemeines Verdrängungsmotto: Die paar Hausruinen sind doch kein Problem. Bis eine Studentin sie gezählt hat: 77,78,79,80,81 – und dann hieß es plötzlich: hoppla, so viele.
Wir stellen fest. Demographie ist ein verschwiegenes Problem
Kollektive Verdrängung ist an der Tagesordnung

Fakt ist:
Leer stehende Häuser sind ein Signal für demographischen Wandel.

Wie reagieren wir auf Leerstände und demographischen Wandel?
Die beliebteste Variante wird bundesweit gern angewandt:
Bloß nicht hochspielen – es könnte unsere Wahlchancen schmälern. Mund halten und ducken, bis die Gefahr vorüber ist.
Ich wollte dies zunächst auch. Aber meine Mitarbeiter haben mich überzeugt, aktiv zu handeln.
Die Gefahr geht nämlich nicht vorüber. Der demographische Wandel beschleunigt sich, das Problem wächst, verdrängen hilft nicht.
Fakt ist:
Probleme löst man nicht dadurch, dass man den Kopf in den Sand steckt
Probleme muss man gemeinsam anpacken und strategisch lösen.

Wir brauchen Mut zur Zukunft und gleichzeitig Mut zum Schrumpfen

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Die muss systematisch erfolgen. Kooperation ist schon bei der Ist-Analyse notwendig.
Unsere Bestandsaufnahme hat eine Leerstandsquote von 1,5 bis 2% erbracht. Das ist nicht viel.
Die Lage scheint unproblematisch und beherrschbar.
Aber die Problemlage variiert sehr stark, die Fluktuation auf dem Alt-Immobilienmarkt ist hoch.
Ein ungelöstes Problem: Der wachsende Bodensatz von Problemhäusern.

Also hieß das für uns: Verfeinerung der Analyse mit Luftbildern und Bevölkerungsprognosen – haarklein, auf jeden Ortsteil umgelegt und grafisch dargestellt.
Weil Demographie auch Siedlungspolitik ist, haben wir die die Leerstände der Zukunft ermittelt.
Die Prognose ergab dann schon 9 bis 12% potenzielle Leerstände, weil in so vielen Häusern nur Menschen über 65 Jahre wohnen.
9 bis 12% sind eine kritische Größe für jede Stadt, für jede Gemeinde.

Das ist eine demographische Zeitbombe für immer mehr deutsche Gemeinden.

Kommen wir zu Lösungsmöglichkeiten. Wir empfehlen:
Leerstandskataster aufbauen
Leerstandsmanagement institutionalisieren
Einwohner informieren, aktivieren, motivieren
Rats- und Verwaltungspolitik verändern: Nachhaltigkeit
Planerische Vorgaben: Stärkung der Zentren, Verbot weiterer Neubaugebiete im Außenbereich
Abriss freiwillig oder durch kommunale Vorgaben (LBO), Zuschussprogramme

Anregungen zum Leerstandskataster
Grobes Raster durch studentische Vorarbeit erstellen
Verfeinerung durch Ortsräte (Ortskenntnis)
Ergänzung durch Versorger (Gaswerk, Wasserversorger, Abwasserverband) und Schornsteinfeger;
Kataster systematisch fortschreiben und pflegen

Anregungen zum Leerstandsmanagement
In der Verwaltung institutionalisieren (z. B. Stabsstelle mit direkter Berichterstattung gegenüber dem Bürgermeister)
Leerstandsmanagement braucht verwaltungsintern Einfluss und Macht
Einwohner brauchen ständige Ansprechpartner
Öffentlichkeit braucht ein „Gesicht“ der LeerstandsmanagerIn

Anregungen zur Bürgerinformation:
Man muss Einwohner informieren, aktivieren, motivieren
Was alle angeht, können nur alle lösen (Dürrenmatt)
Gemeinde und Bürger haben Interessen – die müssen zusammengebracht werden (Win-Win-Situationen)
Offenheit, Transparenz, Erfolgsorientierung
Die Menschen abholen, wo sie zu Hause sind, denn Demographie ist Alltag
Commitment erzeugen! Senioren aktivieren!
Sagen Sie die Wahrheit: über Immobilienpreise, über Wertentwicklungen, über Geburtenraten, über Chancen und Risiken.
Kommunizieren Sie offensiv.

Demographie ist Quartierspolitik
Nichts ist erfolgreicher als Quartiersarbeit – weil es die Menschen dort direkt betrifft.
Sie müssen in den Straßen der Orte informieren, Vertrauen schaffen, aber auch provozieren und kommunizieren – all dies gehört zur Erfolgsstrategie.
Quartiersarbeit und Leerstandsmanagement lohnen sich

Der Erfolg des Leerstandsmanagements war grandios: die Immobilienpreise sind angepasst worden, Erbengemeinschaften haben sich arrangiert - wir haben in sechs Jahren zwei Drittel aller Leerstandsprobleme gelöst.

Leerstandsmanagement ist das erfolgreichste Instrument im demographischen Wandel.

Mehr Dorf für weniger Menschen - Luxus der Leere (W. Kil)
Demographiesensible Politik ist auch Aufbaupolitik – Mehr Dorf für weniger Menschen
Kauf dir ein Stück Glück, bevor Verfall auch dein Haus in Mitleidenschaft zieht.
Kauf dir ein Stück Glück, wo früher ein Nachbar war.

Demographie ist Familienpolitik
Ohne Kinder keine Zukunft
Auf in die Mitte!
Wir müssen die Zentren stärken.
Mit Nahversorgung, Begegnungsstätten, Kindergärten, kombiniertem Wohnen.
Und einem Verbot weiterer Neubaugebiete an den Ortsrändern: Nachhaltige Flächenpolitik

„Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar.“ (Ingeborg Bachmann 1959; Rede anlässlich des Hörspielpreises der Kriegsblinden“)

„Die Stadt nämlich (...) ist nicht die Angelegenheit der Städtebauer, sondern der Städtebewohner. Es ist nicht nur statthaft, sondern Zeitgenossenpflicht, dass sie sich zu Wort melden. Die Fehlleistung, die sich Städtebau nennt, beruht nicht auf einem Versagen der Techniker als Techniker, sondern auf einem Versagen der Laien; sie überlassen sich den Technikern. Nun ist es aber so: Die Aufgabe stellt der Laie, der Fachmann hat sie zu lösen. Oder so müsste es sein. Wir brauchen den Fachmann: aber als Fachmann auf einem Gebiet, als Architekt, als Konstrukteur, nicht als Ideologe, nicht als Entwerfer der Gesellschaft. Kommt es dazu, weil die Gesellschaft sich nicht selbst entwirft und den Fachmann nicht einsetzt als Diener der Gesellschaft, übernimmt er eine Verantwortung, die ihm nicht zukommt; er übernimmt sich.“ (Max Frisch 1966; Vorwort zu Gody Suter: Die großen Städte)

„Was alle angeht, können nur alle lösen.“ (Friedrich Dürrenmatt 1966; 21 Punkte zu den Physikern)



Armin König

Dienstag, 16. Februar 2010

Die jungen Alten - was zeichnet sie aus?

Dyk, Silke van / Lessenich,Stephan (Hg.): Die jungen Alten. Analysen einer neuen Sozialfigur. Frankfurt / M.: Campus. 410 Seiten. ISBN 978-3-593-39033-8. D: 34,90 EUR.

rezensiert von Armin König, (c) 2010

Das Schlagwort von den “jungen Alten” macht die Runde. Im demographischen Wandel werden sie zu einer Sozialfigur, die Wissenschaftler, Praktiker und Politiker interessiert. Die Soziologen Stephan Lessenich und Silke van Dyk haben die neue Sozialfigur der "jungen Alten" umfassend analysiert. In ihrer Einführung schreiben sie, dass parallel zur mittlerweile viel beschriebenen Vergreisung der Gesellschaft “eine Verjüngung der Alten zu konstatieren” sei, die “über viele Jahre hinweg angesichts hoher Erwerbslosigkeisraten jenseits der 55 immer früher in den Ruhestand entlassen wurden” (11). Das alte Altersbild, das vorwiegend pejorativ gezeichnet wurde, stimmt also nicht mehr. Deshalb ist es folgerichtig, dass sich die Sozialforschung diesem Thema annimmt: “Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den doppelten Sachverhalt, dass ‘die Alten’ nicht nur ‘immer älter’, sondern in gewisser Weise eben auch ‘immer jünger’ werden, also einen zunehmend länger werdenden Teil ihrer zunehmend länger werdenden Lebenszeit gesund und leistungsfähig bleiben, hat zur sozialpolitischen Entdeckung der Aktivierbarkeit des Alters geführt.” Politik und Gesellschaft interessieren sich in einer Zeit, in der Einsparpotenziale diskutiert werden dafür, wie ‘die Potenziale des Alters gesellschaftlich besser genutzt werden können”, wie es im 5. Altenbericht der Bundesregierung (2005: 3) heißt. Und so fragen van Dyk und Lessenich kritisch: “Was läge im Zeichen chronisch beklagter fiskalischer Nöte der öffentlichen Hand, im Zeichen der prognostizierten Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung, im Windschatten schließlich der mit großem finanzielle, institutionellen und propagandistischen Aufwand betriebenen Aktivierung erwerbsfähiger Arbeitsloser näher, als auch ‘das Alter’ wieder stärker in die gesellschaftliche Pflicht zu nehmen?” (12)

Dabei sind positive wie negative Aspekte zu beachten. Dem gehen die Autoren auf den Grund.

“Die neuen Alten” ist ein wichtiges Buch, in dem erstmals neun in Deutsche übersetzte Grundlagentexte der englischsprachigen Diskussion sowie kritische Beiträge zur deutschen Debatte um das ‘junge Alter’ und seine gesellschaftliche Bedeutung zusammengefasst werden. Dazu gehören “Dominierende und konkurrierende gerontologische Paradigmen: Für eine politische Ökonomie des Alterns” von Caroll L. Estes / James H. Swan und Lenore E. Gerard (1982) ebenso wie David J. Ekerdts wegweisender Aufsatz: “Die Ethik des Beschäftigtseins: Zur moralischen Kontinuität zwischen Arbeitsleben und Ruhestand” aus dem Jahr 1986.

Bis 1982 spielte die politische Ökonomie des Alterns noch keine Rolle. Die Gerontologie befasste sich schlicht nicht mit diesem Thema. Estes, Swan und Gerard öffneten den Blick für eine neue Sichtweise. Ihnen ging es darum, "ein Verständnis des Charakters und der Bedeutung von Veränderungen im Umgang mit alten Menschen zu entwickeln und diese mit den großen systemischen Entwicklungen in Beziehung zu setzen. Es wäre wichtig zu verstehen, wie der Alternsprozess durch den systemischen Umgang der Gesellschaft mit alten Menschen bzw. durch die Positionierung von alten Menschen in der Gesellschaft beeinflusst wird.” (57)

In den Grundlagentexten geht es um die “Maske des Alterns” und den postmodernen Lebenslauf (Mike Featherstone / Mike Hepworth 1991), um feministische und postmoderne feministische Einblicke in das Problem der Altersdiskriminierung (Glenda Laws 1995), um “Konsum und Identität im Alter” im Sinne einer “kulturgerontologischen Perspektive” (Chris Gilleard 1996) und um das Phänomen, dass in der Sozialgerontologie der Körper “in auffälliger Weise abwesend ist – und dies, obwohl in unserer Kultur das Altern sich in Äußerlichkeiten darstellt und durch den Körper erfahren wird” (Peter Öberg: 138). Mit Beginn des 21. Jahrhunderts ändert sich die Themenwahl und damit auch der Blickwinkel. So werden nun “Geschäftige Körper” (Stephen Katz) untersucht. In dem Text aus dem Jahr 2000 geht es um “Aktivität, Altern und das Management des Alltagslebens” (160). Eine “foucauldianische Analyse des ALters und der Macht wohlfahrtsstaatlicher Politik” (Simon Biggs / Jason L. Powell; 2001) und ein Aufsatz von Martha B. Holstein und Meredith Minkler aus dem Jahr 2003 über “Das Selbst, die Gesellschaft und die ‘neue Gerontologie’” runden den ersten Teil mit theoretischen Impulsen aus der angelsächsischen Altersforschung ab.

Nach diesem historischen Überblick aus der angelsächsichen Szene werden die "jungen Alten" im deutschsprachigen Kontext untersucht. So nimmt Gerd Göckenjan "Alter und Alterszuschreibungen im historischen Wandel" unter die Lupe. Kritsch fragt er, ob das Alter "weiterhin der große offene Raum" (252) sei. Zunächst stellt er einen radikalen Bedeutungswechsel der Altersvorstellung fest. Dieser sei seit den 1980er Jahren verstärkt wahrnehmbar. Mit steigender Lebenserwartung sei an die Stelle einer "meist kurzen, düsteren Neige des Lebens" eine Lebensphase getreten, die vor allem wohlhabenderen Menschen "Lebenskontinuität mit einem "veränderten Verhältnis von Pflichten und Freiheiten" (253) ermöglicht habe.
"Die Novität und wohl auch Einmaligkeit der historischen Situation seither ist die Breite, in der die Altengenerationen an einem Alterslebensstil des gesicherten Wohlstandes partizipieren." (253) Der große offene Raum werde "durch Wohlstandszuwachs, Sozialstaatlichkeit udn Transferzahlungen ermöglicht" (253) stellt Göckenjan fest, um skeptisch (und wohl auch realistisch) hinzuzufügen, dass in Zukunft mit Einschränkungen zu rechnen sei: "Die Pfade der Reduktion der Transferzahlungen sind jedenfalls gelegt und werden beschritten." (253)

Es geht um Ressourcenverteilung im öffentlichen Raum, und dort bringen sich die Interessenverbände bereits in Position, um Besitzstände zu wahren oder um Ressourcen umzuverteilen.

Dazu passt auch Diana Auths Beitrag: "Die 'neuen Alten' im Visier des aktivierenden Wohlfahrtsstaates." (296ff.) Dabei untersucht sie auch die geschlechtsspezifische Arbeitsverteilung im Alter. Insbesondere die Übernahme von Betreuungsaufgaben (Enkelbetreuung, häusliche Pflege, Ehrenamt) wird zwiespältig gesehen. Einerseits dient sie der Integration der jungen Alten in die Gesellschaft der Tätigen, andererseits kann dies bis zur Ausbeutung gehen, wie Glenda Laws kritisch angemerkt hat. Erneut wird darauf hingeweisen, "dass ältere Menschen, vor allem Frauen, durch ihre häusliche Pflegearbeit einen erheblichen Beitrag zur gesellschaftlichen Produktion von Wohlfahrt leisten" (306), ohne dass dies angemessen in den Pflegesätzen der Pflegeversicherung gewürdigt wird. Hinzu kommt vielfach eine "strukturelle Überforderung" der Pfelgenden, die physisch und psychisch massiv angespannt sind und durch diese Inanspruchnahme "eigene Bedürfnisse nur unzureichend" befriedigen können.

Um "Lohn und Leistung, Schuld und Verantwortung" geht es Stephan Lessenich, der das "Alter in der Aktivgesellschaft" (279) analysiert. Er empfihelt den jungen Alten "Spielräume des Widerständigen" (292), um sich nicht ganz vereinnahmen zu lassen und möglicherweise am Ende daran oder damit zu scheitern. Denn auch dies ist zu konstatieren: dass staatliche Sozialpolitik mit der Inanspruchnahme junger Alter nicht (nur) Partiziaptionsfortschritte im Sinn hat, sondern auch eine Ökonomisierung des Alters mit einhergehenden Autonomieverlusten.

Die Figur junger Alter, die zur Produktivität moralisch verpflichtet werden, wird bereits gezeichnet. Verständlich, dass Silke van Dyk und Stephan Lessenich den älteren Menschen empfehlen, ihr Leben zwischen Aktivität und Widerstand (gegen unwillkommene Inanspruchnahme) zu führen. Für sie geht es darum, "die Definitionsmacht über sich selbst udn ihr eigenes Alt-Sein bzw. Alt-Werden zurück zu gewinnen" (408).


"Die jungen Alten" ist ein wichtiges Buch, das überblicksartig wesentliche Bereiche eines neuen Forschungsfeldes erschließt.

Kritikwürdig ist allerdings, dass Soziologen offenkundig noch immer Schwierigkeiten damit haben, sich verständlich auszudrücken. Seit Wittgenstein kann dies aber von jedem Wissenschaftler verlangt werden: "Alles, was gesagt werden kann, kann klar gesagt werden", heißt es im Tractatus logico-philosophicus.

Das wünsche ich mir auch vom Bandwurmsatzproduzenten Prof. Lessenich und seiner Schülerin Dr. van Dyk. Ich empfehle "Deutsch für Profis" von Wolf Schneider.

Donnerstag, 21. Januar 2010

Demographischer Wandel

Demographischer Wandel bezeichnet die Veränderung der Alters- und Sozialstruktur einer Bevölkerung sowie der Einwohnerzahl im Zeitverlauf durch unterschiedliche Fertilität, Mortalität und Mobilität. Er wird durch Alterung, Schrumpfung, sinkende Geburtenraten, Kindermangel und Leerstandsprobleme charakterisiert. Hinzu kommen Probleme der Singularisierung und der Heterogenisierung.

(c) 2010 Armin König

Literatur:

Armin König (2010): Partizipative Entwicklungsplanung im Demographischen Wandel. (i.V.)

Armin König: Wiki: Demographischer Wandel

Samstag, 16. Januar 2010

Zivilgesellschaft als Katalysator für Politik und Verwaltung

von Armin Koenig
Politik wird nicht für Institutionen, Parteien oder Organisationen gemacht, nicht für Konzerne oder Gewerkschaften, auch nicht für Städte und Gemeinden, sondern für Bürger. Die Bürger sollen deshalb nicht nur mitreden, sondern auch mitgestalten und mitentscheiden. Dieses Ziel haben sich inzwischen auch die
klassischen Akteure der repräsentativen Demokratie in ihr Programm aufgenommen. Partizipation ist
etabliert, als Prinzip- und als Prozess.
Die Möglichkeiten unmittelbarer Partizipation sind in allen Landes- und Kommunalverfassungen ausgebaut
worden. Dies ist ein Paradigmenwechsel in der deutschen Politik. Er hat Folgen für die aktuelle und die
zukünfte Politik.
Aus dem Dualismus Politik und Verwaltung wird mehr und mehr ein Dreieck Bürger – Verwaltung – Politik,
klassisches Regieren und Verwalten wird ergänzt durch unmittelbare Demokratie jenseits des Staates.
Hubert Heinelt (2008) nennt dies „partizipatives Regieren und Governance“.
Governance ist ein Begriff der politikwissenschaftlichen Literatur, der sich seit etwa zehn Jahren
zunehmender Beliebtheit erfreut. Governance beschreibt Strukturen, Arrangements und Prozesse zur
Steuerung und Koordinierung verlässlichen kollektiven Handels von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft
jenseits regierungs- oder verwaltungszentrierter Entscheidungen (vgl. Lütz 2006: 9; Benz 2004a: 25,
Schuppert 2007; Heinelt 2008: 21) und damit „in Abgrenzung zu ‚government’ (Heinelt 2008: 13).
Governance signalisiert erhebliche Veränderungen in Politik und Gesellschaft, da neben Hierarchie und
Markt auch die Arrangements mit der Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle spielen. Dass dieser "dritte
Weg" und seine Kooperationen zwischen öffentlicher Hand, Privaten und Bürgern überhaupt notwendig
sind, hängt mit Defiziten der Gesellschaft und des Staates und einer Überforderung der klassischen
Institutionen zusammen. Sie sind mittlerweile auf Zusammenarbeit mit Dritten und auf Mitarbeit
angewiesen. Doch voraussetzungslos geschieht dies nicht.
Es muss fair und gerecht zugehen, damit Menschen bereit sind, sich zu engagieren, um Teilhaber an den
gemeinsamen Angelegenheiten zu werden.
Diskursive Verfahren schaffen eine Vertrauensbasis zwischen den Akteuren. Voraussetzungen dafür sind
ein Dialog auf Augenhöhe, die Bereitschaft zu Kompromissen, Gleichberechtigung der Geschlechter und die
Akzeptanz von Regeln.
So müssen die Bürger akzeptieren, dass kommunalverfassungsrechtlich der Stadt- oder Gemeinderat das
letzte Wort bei Entscheidungen hat. Das tun die Bürger auch. Entscheidend ist, dass sie ernst genommen
werden und dass ihre Vorschläge bei der Umsetzung tatsächlicher Politik Berücksichtigung finden.
Erste Vorausssetzung: Die Beteiligten müssen umfassenden Zugang zu Informationen, Wissen und
zumindest den Medien haben, die es ihnen erlauben, am Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess
mitzuwirken. Schon dies ist nicht selbstverständlich. Trotz Informationsfreiheitsgesetz und
Transparenzregeln bunkern Behörden und Politiker noch immer Herrschaftswissen.
Partizipation dient der Kommunikation zwischen Bürgern, Politikern und Verwaltung, trägt zu
Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung der Bürger ebenso bei wie zur Kontrolle und Verteilung von
Herrschaft. Auch das Streben nach Identität und Identifikation spielt beim Prozess der Partizipation eine
wichtige Rolle.
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Dass dies nicht nur theoretische und normative Aussagen sind, wurde im Saarland modellhaft im
Zukunftsprojekt „Illingen 2030“ erprobt. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit über 1000
Teilnehmern erwiesen sich Bürger als Ideengeber für Politik und Verwaltung. Die Partnerschaft zwischen
Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung hat funktioniert, eine Reihe von Vorschlägen der sieben Workshops
ist inzwischen in konkrete Politik und Investitionen umgesetzt worden.
Aber Partizipation hat auch Grenzen. Die Bürger wollen im Sinne Voltaires das eigene Gärtchen bestellen
("Il faut cultiver notre jardin"), aber mit Visionen und Missionen, mit ganzheitlichem Denken und vernetzten
Konstellationen haben sie wenig am Hut.
Das ist Aufgabe eines strategischen kommunalen Managements. Auch Kunstprojekte und Innovationen, die
nicht dem Massengeschmack entsprechen, aber für Alleinstellungsmerkmale sorgen können, sind nicht
leicht zu realisieren.
Mit Bürgerbeteiligung sind viele Hoffnungen verbunden. Sie verspricht idealerweise mehr Transparenz, eine
stärkere Identifikationsbereitschaft der Bürger mit ihrem Gemeinwesen (Holtkamp 2006: 185), mehr
Zustimmung für die Demokratie und ihre Organisationsformen sowie gegenseitige Anerkennung. Aber es
gibt auch negative Stimmen.
Yannis Papadopoulos sieht die Gefahr, dass demokratisch legitimierte Politiker, die sich gegenüber den
Bürgern rechtfertigen müssen und die auch abgewählt werden können, in Governance-Arrangements „in
Konkurrenz mit anderen Akteuren [stehen], die nicht über diese demokratische Legitimation verfügen
(Experten) oder sich lediglich auf sektor-spezifische Autorisierung (Vertreter von Interessengruppen) oder
auf Delegation (höhere Verwaltungsbeamte) berufen können.“ (Papadopoulos 2004: 220). Als
problematisch gilt auch, dass oft „nicht alle soziale Gruppen im gleichen Maße“ (Holtkamp & Bogumil 2007:
240) erreicht würden. Bürgerforen und ähnliche Partizipationsformen für die Einwohner seien „eher ein
Sprachrohr für bereits engagierte und durchsetzungsfähige Akteure“ (Holtkamp 2006: 199). Man solle
„das Risiko ernst nehmen, dass Governance die Tendenz zu einer demokratischen Elitenherrschaft
zusätzlich verschärfen“ werde (Papadopoulos 2004: 220).
Und noch eines ist realistischerweise zu berücksichtigen: „die zu erwartenden Akteurswiderstände und die
sich immer weiter verschärfende kommunale Haushaltskrise“ (Holtkamp & Bogumil 2007: 241). Gemünzt
ist dies vor allem auf die politischen Partien und die Ratsfraktionen einerseits und die Einschränkungen
durch die Kommunalaufsicht andererseits, die Verwaltungen und Räte binden.
Letztlich hängt der Erfolg der Partizipation davon ab, wie ernst Politik und Verwaltung die Bürgerbeteiligung
nehmen und ob sie bereit sind, Macht mit denen zu teilen, die an Projekten mit Mitmach-Aktionen der
Kommune teilnehmen.
Literatur
Alemann, Ulrich von (1999): Wie lassen sich die Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements ausbauen?
- oder: Mehr Partizipation ist machbar, Herr Nachbar. In: Bogumil, Jörg/ Vogel, Hans Josef (Hg.),
Netzwerk: Kommunen der Zukunft. Eine Gemeinschaftsinitiative der Bertelsmann-Stiftung, der
Hans-Böckler-Stiftung und der KGSt. Bürgerschaftliches Engagement in der kommunalen Praxis. Initiatoren,
Erfolgsfaktoren und Instrumente.
Antz, Eva-Maria (2006): Bürgergesellschaft und Partizipation. Vortrag beim Workshop „Wie lässt sich das
freiwillige Engagement für Nachhaltigkeit stärken?“ der Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg v. 23.-25.
Oktober 2006 in Potsdam. URL:
http://www.forum-nachhaltige-regionen.net/download_de/Antz_23.10.06_ de.pdf
Benz, Arthur (Hrsg.) (2004): Governance – Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung.
Wiesbaden. S. 215-237.
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2004): Politische Partizipation in Deutschland. Ergebnisse einer
repräsentativen Umfrage. Bonn (= Bundeszentrale für politische Bildung; Schriftenreihe Bd. 471)
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repräsentativen Umfrage. Bonn (= Bundeszentrale für politische Bildung; Schriftenreihe Bd. 471)
Bogumil, Jörg / Holtkamp, Lars / Schwarz, Gudrun (2003): Das Reformmodell Bürgerkommune. Leistungen
- Grenzen – Perspektiven. Berlin: Edition Sigma.
Dettling, Warnfried (2001): Die Stadt und ihre Bürger. Neue Wege in der kommunalen Sozialpolitik.
Grundlagen, Perspektiven, Beispiele. Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung.
Frantz, Christiane / Zimmer, Annette (Hrsg.) (2002): Zivilgesellschaft international. Alte und neue Global
Players. Leske + Budrich (Leverkusen) 2002.
Frauenholz, Dieter / Knieling, Jörg / Sinning, Heidi (2005): Kooperation als Zukunftsstrategie zur Gestaltung
des demografischen Wandels. In: Schröter, Frank (Hrsg.): Die Zukunft der Kommunen in der Region.
Mobilität – Versorgung - Kooperation. Dokumentation der gleichnamigen IfR Jahrestagung am 2. April
2004 in Hannover: RaumPlanung spezial 8. Dortmund. Informationskreis für Raumplanung (IfR) e.V.
Gemeinde Illingen (Hrsg.) (2006): Illingen 2030. Projekt Zukunft. Ideen und Leitlinien der Illinger
Gemeindeentwicklung.
Heinelt, Hubert (2008): Demokratie jenseits des Staates : Partizipatives Regieren und Governance.
Baden-Baden: Nomos.
Hill, Hermann (2000): Die Bürgerkommune im 21. Jahrhundert. In: Glück, Alois / Magel, Holger (Hrsg.):
Neue Wege in der Kommunalpolitik – Durch eine neue Bürger- und Sozialkultur zur Aktiven
Bürgergesellschaft. München, S. 11-22.
Holtkamp, Lars (2006): Partizipative Verwaltung – hohe Erwartungen, ernüchternde Ergebnisse. In: Politik
und Verwaltung (Politische Vierteljahresschrift; Sonderheft 37), S. 185-207.
Holtkamp, Lars / Bogumil, Jörg (2007): Bürgerkommune und Local Governance. In: Schwalb, Lilian / Walk,
Heike (Hrsg.)(2007): Local Governance – mehr Transparenz und Bürgernähe? Wiesbaden. S. 231-250.
Klein, Ansgar u.a. (Hrsg.): Zivilgesellschaft und Sozialkapital (Bürgergesellschaft und Demokratie Bd. 14),
VS Verlag, Wiesbaden 2004.
König, Armin (2007a): Bürger machen Gemeinde zukunftsfähig. Das Modellprojekt „Illingen 2030“. In:
Stadt und Gemeinde 5/2007. S. 186-187.
König, Armin (2007b): Bürger planen Zukunft im demografischen Wandel. Local Governance am Beispiel
des Zukunftsprojekts Illingen 2030. Norderstedt: Selbstverlag (BoD).
König, Armin (2009): Die Bürgergemeinde: Eigenverantwortung wecken, Bürgersinn fördern, Sozialkapital
vermehren. http://www.arminkoenig.de/Publik/Buergergemeinde%20Saarlorlux.pdf
König, Armin (2009b): Was Bürger wollen - Zivilgesellschaft als Ideengeber für Politik und Verwaltung.
http://www.arminkoenig.de/Publik/Was_Buerger_wollen.pdf
König, Armin (2010): Zivilgesellschaft als Ideengeber für Politik und Verwaltung. In: Journal Politische
Partizipation (JPP online 2010). URL:
http://partizipation.blogspot.com/2010/01/zivilgesellschaft-als-ideengeber-fur.html
Lütz, Susanne (2006): Governance in der politischen Ökonomie Kurseinheiten 1 - 3 ; Masterstudien-gang
politische Steuerung und Koordinierung, Modul 4.1. Hagen: Fernuniv.
Papadopoulos, Yannis (2004): Governance und Demokratie. In: Benz, Arthur (Hrsg.): Governance –
Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung. Wiesbaden. S. 215-237.
Schuppert, Gunnar Folke (2005): Governance-Forschung. Vergewisserung über Stand und
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Schuppert, Gunnar Folke (2007): Governance als Prozess. Das Beispiel Corporate Governance. In: Jürgens,
Ulrich et al. (Hrsg.): Perspektiven der Corporate Governance. Baden-Baden. S. 541-569.
Vetter, Angelika (Hrsg.) (2008): Erfolgsbedingungen lokaler Bürgerbeteiligung. Wiesbaden: VS Verlag.
Zimmer, Annette (2002): Empirische Befunde zum bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland. In:
Deutscher Bundestag (Hrsg.): Enquête-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“.
Schriftenreihe Band 1: Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft. Leske + Budrich, Opladen, S.
89-100.

Sonntag, 22. November 2009

Partizipative Jugendpolitik

Notwendigkeit jugendfreundlicher Gemeindeentwicklung

Dass demographischer Wandel unmittelbar mit Generationenpolitik zusammenhängt, ist evident und braucht nicht gesondert begründet zu werden. Das betrifft einerseits die Gruppe älterer Menschen und deren Bedürfnisse. Andererseits dürfen im Zuge der demographischen Entwicklung auch die Jugend‐Interessen nicht vernachlässigt werden.

Die Alterung der Gesellschaft könnte zwar dazu motivieren, den politischen Schwerpunkt künftig auf Seniorenpolitik zu legen, zumal dort das größte Stimmenpotenzial zu erwarten ist. Ich möchte aber an dieser Stelle dafür plädieren, beim demographischen Wandel auch der Jugendpolitik einen besonderen Stellenwert zu geben.

Ungeachtet des demographischen Trends haben Kommunen die Chance, durch jugendfreundliche Gemeindeentwicklung auch für junge Menschen attraktive Lebensbedingungen zu schaffen und damit die gemeindlichen Zukunftsperspektiven zu
optimieren.

Armin König
www.arminkoenig.de

Literatur:

Vom Leerstand zum Illinger JUZ

Demographischer Wandel

Der Begriff demographischer Wandel bezeichnet die Veränderung der Alters- und Sozialstruktur einer Bevölkerung sowie der Einwohnerzahl im Zeitverlauf durch unterschiedliche Fertilität, Mortalität und Mobilität zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

AK